Förderfähige Klimasplit-Anlagen

Angenehmes Klima, attraktive Förderung

Im Sommer kühlen, in der Übergangszeit oder im Winter heizen: Moderne Klimasplit-Anlagen können beides und kommen deshalb unter bestimmten Voraussetzungen für eine staatliche Förderung infrage. Wir prüfen die Förderfähigkeit, übernehmen die erforderlichen Berechnungen und begleiten die Antragstellung. Das gilt für private Eigentümer ebenso wie für Heizungs- und Klimafachbetriebe, die ihren Kunden eine förderfähige Lösung anbieten möchten.

Was sind Klimasplit-Anlagen?

Luft-Luft-Wärmepumpen, die kühlen und heizen

Eine Klimasplit-Anlage besteht aus einem Außengerät und einem oder mehreren Innengeräten. Sie funktioniert nach dem Wärmepumpenprinzip: Im Sommer entzieht sie der Raumluft Wärme und leitet sie nach draußen. Im Winter kehrt sich der Prozess um, die Anlage heizt den Raum.
Technisch handelt es sich um eine Luft-Luft-Wärmepumpe. Und genau das macht sie förderfähig: Für Wärmepumpen gibt es staatliche Zuschüsse. Anders als oft angenommen, müssen Sie dafür Ihre bestehende Gas- oder Ölheizung nicht ausbauen.

Wir prüfen, ob die geplante Anlage die technischen Fördervoraussetzungen erfüllt, übernehmen die erforderlichen Berechnungen und begleiten den Förderprozess.

Auch bei Fragen zur Auslegung oder zur förderkonformen Umsetzung stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Seite.

Welche Förderungen gibt es?

30 % Grundförderung ohne Heizungsausbau

Die Fördersätze für Klimasplit-Anlagen entsprechen denen für Wärmepumpen:

Grundförderung: 30 %

Voraussetzung: Die Anlage muss heizen können. Ihre bestehende Gas- oder Ölheizung darf bleiben.

Erhöhte Förderung: bis 46 %

Wenn Sie die bestehende fossile Heizung ausbauen, steigt der Fördersatz. Das entspricht den Konditionen beim klassischen Heizungstausch.

Maximale Förderung: bis 80 %

Mit Einkommensbonus und weiteren Zuschlägen sind in Einzelfällen bis zu 80 % Förderung möglich. Wir prüfen, welche Boni für Sie infrage kommen.

Wichtig: Auch unsere Energieberatung ist förderfähig. Die Kosten für die Berechnung und Unterstützung bei der Antragstellung werden jeweils mit den zuvor aufgeführten Fördersätzen bezuschusst.

Wann lohnt sich die Förderung?

Mehrere Geräte, größerer Fördervorteil

Wer Fördermittel für eine Klimasplit-Anlage nutzen möchte, benötigt dafür eine Energieberatung. Bei einem einzelnen Gerät stehen Aufwand und mögliche Förderung daher nicht immer im optimalen Verhältnis. Ab zwei Geräten je Wohnung oder Wohneinheit kann sich die Förderung deutlich eher rechnen.

Rechenbeispiel:
Drei Klimasplit-Geräte für eine Wohnung kosten ohne Förderung etwa 9.000 Euro. Mit 30 % Zuschuss sinkt der Eigenanteil auf 6.300 Euro. Abzüglich der geförderten Beratungskosten bleibt ein Vorteil von über 2.000 Euro.

Was Sie bei der Kostenrechnung beachten sollten

Im Einfamilienhaus
Nutzen Sie Ihre Klimasplit-Anlage auch zum Heizen, steigt zwar der Stromverbrauch, gleichzeitig benötigen Sie weniger Gas oder Öl. Entscheidend für die tatsächliche Ersparnis sind unter anderem die Effizienz der Anlage sowie die jeweiligen Energiepreise. Besonders interessant kann der Betrieb in Verbindung mit einer eigenen Photovoltaikanlage sein.

In der Eigentumswohnung
In Mehrfamilienhäusern werden die Heizkosten häufig teilweise nach individuellem Verbrauch und teilweise nach Wohnfläche verteilt. Wer mit der Klimasplit-Anlage heizt, reduziert daher in erster Linie seinen verbrauchsabhängigen Anteil. Die übrigen gemeinschaftlich umgelegten Kosten bleiben bestehen. Entsprechend kann die finanzielle Ersparnis geringer ausfallen als im Einfamilienhaus.

So läuft unsere Beratung ab
01/04

Erstgespräch

Sie schildern uns Ihr Vorhaben. Wir klären, ob eine Förderung für Ihre Situation sinnvoll ist und welche Geräteanzahl sich rechnet.

02/04

Vor-Ort-Termin

Wir besichtigen Ihr Gebäude und prüfen die technischen Voraussetzungen: Aufstellorte für Innen- und Außengeräte, Elektrik, Leitungswege.

03/04

Berechnung und Antrag

Wir erstellen die erforderlichen Berechnungen und unterstützen Sie bei der Antragstellung. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten des Fachbetriebs eingereicht werden.

04/04

Installation und Abnahme

Nach dem Förderbescheid kann ein Fachbetrieb mit den Arbeiten beginnen und es können die ersten Zahlungen getätigt werden. Wir können die Installation begleiten und die förderkonforme Umsetzung dokumentieren.

Häufige Fragen zu Klimasplit-Anlagen
Kann ich mit einer Klimaanlage wirklich heizen?
Ja. Moderne Klimasplit-Anlagen arbeiten nach dem Wärmepumpenprinzip und können sowohl kühlen als auch heizen. Die Heizfunktion ist bei aktuellen Geräten Standard und Voraussetzung für die Förderung.
Nein. Für die Grundförderung von 30 % darf Ihre bestehende Heizung bleiben. Erst wenn Sie eine erhöhte Förderung wollen, muss die fossile Heizung ausgebaut werden.
In der Regel nicht. Die Kosten für die Energieberatung würden den Fördervorteil aufzehren. Ab zwei Geräten pro Wohnung rechnet es sich. Bei einem Einzelgerät empfehlen wir die Anschaffung ohne Förderung.
Ein Einzelgerät mit Installation kann etwa 3.000 Euro kosten. Bei mehreren Geräten sinkt der Preis pro Einheit. Wir können Ihnen nach der Beratung eine realistische Kosteneinschätzung geben.
Im Herbst und Winter sind die Preise oft günstiger und die Verfügbarkeit besser als in der Hauptsaison. Wenn Sie im Frühjahr oder Sommer kühlen wollen, lohnt es sich, den Förderantrag im Winter zu stellen und die Installation für das Frühjahr zu planen.
Ja. Wir arbeiten auch direkt mit Fachbetrieben zusammen und übernehmen die energetische Prüfung, erforderliche Berechnungen und die Begleitung des Förderverfahrens. So können Sie Ihren Kunden förderfähige Klimasplit-Anlagen anbieten, ohne die Förderabwicklung selbst übernehmen zu müssen.
Am besten, bevor der Auftrag verbindlich vergeben und mit der Installation begonnen wird. So können wir frühzeitig prüfen, ob die geplante Klimasplit-Anlage förderfähig ist und welche Anforderungen bei Planung, Antrag und Umsetzung berücksichtigt werden müssen.