Energieausweis
Energieausweise geben einen Überblick über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes.
Auf diese Weise lassen sich auch unterschiedliche Gebäude miteinander vergleichen.
Auf diese Weise lassen sich auch unterschiedliche Gebäude miteinander vergleichen.
Der Energieausweis vermittelt ein Bild von der Energieeffiziens eines Gebäudes anhand verschiedener Kennwerte. Er ist bei allen Wohngebäuden in Deutschland Pflicht und ist erforderlich, wenn ein bebautes Grundstück, Wohnungseigentum oder Teileigentum verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast wird.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:
Energieverbrauchsausweis:
Dieser wird nach dem tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre berechnet. Er ist notwendig bei einer Bestandsimmobilie
- Mit fünf oder mehr Wohneinheiten
- Mit weniger als fünf Wohneinheiten, welche nach dem 1.11.1977 gebaut wurde
- Mit weniger als fünf Wohneinheiten, welche vor dem 1.11.1977 gebaut wurde und nachträglich nach der Wärmeschutzverordnung saniert worden ist
Energiebedarfsausweis:
Dieser wird durch eine Gebäudebilanzierung berechnet.
Er ist notwendig bei einer Bestandsimmobilie
- Mit weniger als fünf Wohneinheiten, welche vor dem 1.11.1977 gebaut wurde und noch nicht nach der Wärmeschutzverordnung saniert worden ist
- Bei Neubauten