Fördermittel

Maximale Zuschüsse für Ihre Sanierung oder Ihre Bauvorhaben

Das Klimaschutzprogramm fördert energetische Sanierungen und energieeffizientes Bauen mit attraktiven Zuschüssen bis zu 80 % Ihrer Investition – auch unsere Beratung ist förderfähig. Als zertifizierte Energieeffizienz-Experten (EEE) navigieren wir Sie durch BEG-Einzelmaßnahmen, BEG-Wohngebäude/ Nicht-Wohngebäude (KfW Effizienzhaus/ -gebäude) und regionale Programme für Wohngebäude, Nichtwohngebäude sowie Denkmäler.

Voraussetzung für staatliche Zuschüsse

Förderungen von Anfang an – mit zertifiziertem Energieberater

Fördermittel für energetische Sanierungen stehen Ihnen nur offen, wenn ein zertifizierter Energieberater von Beginn an eingebunden ist. Wir sind in der Energieeffizienz-Experten-Liste (EEE) der dena gelistet und sorgen dafür, dass Ihr Projekt von Anfang an förderkonform aufgesetzt wird.

Förderfähige Maßnahmen im Überblick

Welche energetischen Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden zahlreiche Maßnahmen, die die Energieeffizienz von Gebäuden und Wohnungen nachhaltig verbessern. Dazu zählen insbesondere:
Auch unsere eigenen Leistungen – von der Energieberatung bis zur energetischen Baubegleitung und Fachplanung – sind grundsätzlich förderfähig und werden im Rahmen der Programme bezuschusst.

Förderberatung für jede Gebäudeart

Für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie Denkmäler

Unsere Fördermittelberatung eignet sich für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen ebenso wie für Gewerbe und öffentliche Gebäude, etwa Büros, Hallen oder Schulen. Auch Denkmäler im Wohn- und Nichtwohngebäudebereich gehören dazu. Unterschiede ergeben sich vor allem aus den jeweiligen Förderbedingungen und technischen Vorgaben.

Aktuelle Förderprogramme und Fördersätze

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Fördersätze werden regelmäßig angepasst. Wir informieren Sie immer über den aktuellen Stand und unterstützen Sie bei der Optimierung von Fördermitteln.

BEG Einzelmaßnahmen (BAFA)

15 % Zuschuss für Dämmung, Fenster, Heizungsoptimierung (+5 % iSFP-Bonus). Bei energetisch sehr kritischen Gebäuden gibt es sogar weitere 5 % für Dämmmaßnahmen durch den Worst-Performing-Building-Bonus (WPB-Bonus)

KfW 458 + 522

Bis zu 80 % Zuschuss für Heizungstausch (aktuell laut Förderrichtlinie)

KfW 261 / 263

Bis zu 40 % Tilgungszuschuss für einen zinsgünstigen KfW-Kredit im Rahmen einer Sanierung zu einem Effizienzhaus / Effizienzgebäude

EBW + EBN Energieberatung

Bis zu 50 % für Sanierungskonzepte/ iSFP

Energieberaterleistungen

Bis zu 50 % der Kosten werden gefördert

Regionale Zuschüsse

Landes- und Kommunalprogramme, z. B. NRW-Förderung

Förderung maximieren – mit Strategie und iSFP

Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) profitieren Sie von höheren Anrechnungsgrenzen (z. B. 60.000 € statt 30.000 € für die erste Wohneinheit und Jahr) und einem zusätzlichen Bonus von 5 %. Bei energetisch sehr schlechten Gebäuden kann für bestimmte Maßnahmen außerdem der WPB-Bonus von weiteren 5 % hinzukommen. Als EEE-Experten (gelistet in der dena-Liste) sorgen wir für Förderkonformität und begleiten Sie sicher durch alle Schritte.

Tipp: iSFP anfragen | Energetische Baubegleitung

Von der Analyse bis zur Auszahlung
So läuft die Fördermittelberatung ab

Check vor Ort

Wir prüfen Ihr Projekt, analysieren Energieverbrauch und Fördervoraussetzungen.

Förderanalyse

Wir ermitteln, welche Programme und Zuschüsse für Ihr Vorhaben geeignet sind und berechnen die voraussichtliche Höhe – immer auf Basis der aktuellen Fördersätze und Gesetze.

Antrags-Strategie

Wir planen die optimale Vorgehensweise: iSFP, EEE-Beteiligung, Fristen und Reihenfolge.

Antragserstellung

Wir unterstützen bei der Antragstellung für BAFA, KfW und regionale Programme.

Nachweisbegleitung

Wir unterstützen bei der Dokumentation und begleiten Sie bis zur Auszahlung der Fördermittel.

Praxisbeispiel: Förderoptimierte Sanierung eines Einfamilienhauses
Ein Eigentümer plant die Fassadendämmung seines Einfamilienhauses (Investition: 50.000 €).

Unsere Analyse
Das Projekt ist förderfähig nach BEG-Einzelmaßnahmen (15 %) und qualifiziert für den iSFP-Bonus (+5 % für 20.000 € von 50.000 € Kosten) und den WPB-Bonus (+5 %).

Unsere Maßnahmen
Wir erstellen einen individuellen Sanierungsfahrplan, prüfen alle Programme und unterstützen bei der Antragstellung.

Förderung
20 % Zuschuss durch BEG bis 30.000 € förderfähige Kosten und 25 % Zuschuss für weitere 20.000 € = 11.000 € Förderung über das BAFA. Der Eigenanteil sinkt auf 39.000 €.

Ihre Vorteile mit BZ Energieberatung

  • Bis zu 80 % Zuschuss für einen Heizungstausch 
  • Bis zu 40 % für die Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus/ -gebäude
  • Bis zu 25 % für Maßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Dämmung)
  • Bis zu 50 % Zuschuss für Energieberater-Leistungen. Zugang zu allen relevanten Programmen (BAFA, KfW, regional)
  • Antragssicherheit durch EEE-Status und langjährige Erfahrung
  • Maximale Förderhöhe durch iSFP und Förderstrategie
  • Persönliche Begleitung – von der Planung bis zur Auszahlung
Häufige Fragen zu Fördermitteln
Energetische Sanierungen werden durch zahlreiche staatliche Programme unterstützt. In diesem Abschnitt beantworten wir die häufigsten Fragen zu Fördermöglichkeiten, Voraussetzungen und Antragstellung.
Für wen eignet sich die Fördermittelberatung?
Unsere Beratung richtet sich an private Eigentümer, Unternehmen, Gewerbe, öffentliche Einrichtungen und auch an Wohnungseigentümergemeinschaften. Wir prüfen individuell, welche Programme für Ihr Vorhaben gelten.
Zu den wichtigsten Programmen zählen BEG-Einzelmaßnahmen (BAFA, 15–25 % Zuschuss für energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle und Heizungsoptimierung), KfW-Förderungen für Heizungstausch (bis zu 80 % Zuschuss) oder für sanierte Effizienzhäuser und Effizienzgebäude (bis zu 40% Zuschuss) und Photovoltaik, sowie die EBW-Förderung für Energieberatung (bis zu 50 %).
Förderfähigkeit hängt von Maßnahmen, Gebäudeart und Antragstellung durch einen zertifizierten Energieberater ab. Wir prüfen Ihr Vorhaben kostenlos im Rahmen des Fördermittel-Checks und zeigen Ihnen alle Möglichkeiten auf.
Nur wenn ein zertifizierter Energieberater (EEE) von Anfang an eingebunden ist, können Sie die Fördermittel beantragen und erhalten. Wir sind in der dena-Liste geführt und begleiten Sie von der Planung bis zur Nachweisführung durch den gesamten Prozess.
Auch unsere Beratungsleistungen sind förderfähig. Je nach Umfang und Programm werden die Kosten für die Energieberatung aktuell mit bis zu 50 % bezuschusst. Voraussetzung ist, dass die Beratung durch einen zertifizierten Energieberater erfolgt und vor Maßnahmenbeginn beantragt wird. Wir klären für Sie, welche Förderung greift, unterstützen Sie bei der Antragstellung und der Einhaltung der formalen Anforderungen. Wann muss ich den Förderantrag stellen? Dies hängt vom Förderprogramm ab. Wir unterstützen Sie bei der fristgerechten und vollständigen Antragstellung, damit Sie keine Förderchance verpassen.
Ein individueller Sanierungsfahrplan kann Ihnen einen zusätzlichen Bonus von 5 % sichern und die förderfähigen Kosten pro Maßnahme verdoppeln.
Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn der Sanierungsarbeiten gestellt werden. Wir unterstützen Sie bei der fristgerechten und vollständigen Antragstellung, damit Sie keine Förderchance verpassen.
Von der ersten Prüfung über die Strategieentwicklung bis zur Antragstellung und Nachweisführung begleiten wir Sie persönlich und zuverlässig. Sie haben während des gesamten Prozesses einen festen Ansprechpartner.