Energieausweis

Die Visitenkarte Ihrer Immobilie

Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand Ihrer Immobilie und schafft Transparenz für Käufer, Mieter und Behörden. Gleichzeitig ist er die Basis für Förderanträge, Finanzierungen und Sanierungsentscheidungen. Er zeigt den Energiebedarf oder Energieverbrauch der Immobilie und macht ihre energetische Qualität für Käufer, Mieter, Banken und Behörden nachvollziehbar.

Was ist ein Energieausweis?

Grundlage für Verkauf, Vermietung und Förderung

Ein Energieausweis zeigt, wie hoch der Energiebedarf oder Energieverbrauch einer Immobilie ist und stellt diese Werte für Käufer, Mieter und Behörden transparent und vergleichbar dar. Er ist bei allen Wohngebäuden in Deutschland Pflicht und erforderlich, wenn ein bebautes Grundstück, Wohnungseigentum oder Teileigentum verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast wird.

Gesetzliche Vorgaben auf einen Blick

Welcher Energieausweis für welche Wohnimmobilie gilt

Energieverbrauchsausweis
Der Energieverbrauchsausweis wird nach dem tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre berechnet. Er ist bei einer Bestandsimmobilie möglich

  • mit fünf oder mehr Wohneinheiten
  • mit weniger als fünf Wohneinheiten, welche nach dem 0.11.1977 gebaut wurde
  • mit weniger als fünf Wohneinheiten, welche vor dem 01.11.1977 gebaut wurde und nachträglich mindestens nach der I. Wärmeschutzverordnung energetisch saniert worden ist

Energiebedarfsausweis
Der Energiebedarfsausweis wird durch eine Gebäudebilanzierung berechnet. Er ist notwendig bei einer Bestandsimmobilie

  • mit weniger als fünf Wohneinheiten, welche vor dem 1.11.1977 gebaut wurde und noch nicht nach der I. Wärmeschutzverordnung energetisch saniert worden ist
  • bei Neubauten
Wir prüfen, welcher Ausweis für Ihre Immobilie vorgeschrieben ist, und beraten Sie zu allen Fragen rund um die gesetzlichen Anforderungen und Fördermöglichkeiten.

Gut vorbereitet zum Energieausweis

Welcher Energieausweis für welche Gewerbeimmobilie gilt

Eigentümer von Bestands-Gewerbeimmobilien haben die freie Wahl, ob sie sich einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis erstellen lassen. Bei einem Neubau ist der Bedarfsausweis verpflichtend.

Für einen Verbrauchsausweis benötigen Sie u.a.

  • Heizkostenabrechnungen oder Energierechnungen der letzten drei Jahre
  • Angaben zur Wohn- oder Nutzfläche
  • Informationen zu eventuellen Leerständen, dem Baujahr der Heizungsanlage, Stromabrechnungen sowie aktuelle Gebäudefotos

Für einen Bedarfsausweis benötigen Sie u.a.

  • Grundrisse oder Vermessungsunterlagen mit Angaben zu Gebäudegeometrie
  • Informationen zu den energetischen Bauteilen
  • Details zur Heizungsanlage sowie zur Warmwasserbereitung

Allgemeine Unterlagen für beide Ausweisarten

  • Baujahr, Gebäudestandort, Gebäudetyp und Fotos des Gebäudes sowie ggf. modernisierter Bauteile
  • Optional: Baubeschreibungen, Unterlagen zu Modernisierungen oder detaillierte Pläne zur genaueren Bewertung
  • Bei Fragen zu den benötigten Unterlagen unterstützen wir Sie gerne persönlich.

Denken Sie einen Schritt weiter

Vom Energieausweis zum Förderkonzept
Ein Energieausweis ist meist nicht direkt förderfähig, bildet aber die Grundlage für viele weitere Fördermöglichkeiten. Ob individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) oder energetische Baubegleitung: Wir beraten Sie, wie Sie mit dem richtigen Konzept den maximalen Fördervorteil erzielen.

Von der Analyse bis zum Ausweis
Unser Vorgehen bei der Energieausweis-Erstellung

Vor-Ort-Termin

Wir betrachten alle relevanten Gebäudedaten, besichtigen Heizung, Fenster und Dämmung

Datenanalyse

Wir berechnen den Energiebedarf oder werten Ihre Verbrauchsdaten GEG-konform

Ausweis-Erstellung

Sie erhalten einen digitalen Energieausweis.

Sanierungsempfehlungen

Wir geben Ihnen konkrete Tipps zur energetischen Verbesserung und zeigen Fördermöglichkeiten auf.

Nachreichung und Betreuung

Bei Verkauf oder Vermietung unterstützen wir Sie bei der Vorlage und beantworten alle weiteren Fragen.

Häufige Fragen zum Energieausweis
Ein Energieausweis schafft Transparenz über den energetischen Zustand Ihrer Immobilie und ist in vielen Situationen verpflichtend. Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zu Erstellung, Gültigkeit und gesetzlichen Anforderungen.
Welcher Energieausweis ist für mein Gebäude erforderlich?
Ob für Ihre Immobilie ein Verbrauchs- oder ein Bedarfsausweis vorgeschrieben ist, hängt von Baujahr, Zustand und Nutzung ab. Bei Bestandsgebäuden ab Baujahr 1978 oder bei umfassend sanierten Altbauten genügt in der Regel ein Verbrauchsausweis, sofern die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen. Für unsanierte Gebäude, die vor 1978 gebaut wurden, sowie für Neubauten ist ein Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben. Wir prüfen individuell, welcher Ausweis für Ihr Gebäude erforderlich ist, und beraten Sie zu allen gesetzlichen Vorgaben.
Ein Energieausweis ist immer dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, vermieten, verpachten oder neu errichten. Bereits bei der Besichtigung müssen Sie Interessenten einen gültigen Ausweis vorlegen. Auch bei umfassenden Sanierungen kann ein neuer Ausweis erforderlich sein. Wir beraten Sie, welche Anforderungen für Ihr Objekt gelten und sorgen dafür, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Zunächst vereinbaren wir einen Vor-Ort-Termin, bei dem wir alle relevanten Gebäudedaten, die Anlagentechnik und gegebenenfalls Verbrauchsdaten erfassen. Anschließend analysieren wir die Daten nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und erstellen den passenden Ausweis.
Für einen Verbrauchsausweis benötigen wir die Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre sowie Angaben zu beheizter Fläche und Nutzerstruktur. Für den Bedarfsausweis werden Bauunterlagen, Grundrisse, Informationen zu Fenstern, Dämmung und Heizsystem benötigt. Sollten Unterlagen fehlen, unterstützen wir Sie bei der Beschaffung oder nehmen die erforderlichen Daten bei der Vor-Ort-Begehung auf.
Ein Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum zehn Jahre lang gültig – sofern keine wesentlichen Änderungen am Gebäude (z. B. Sanierung, Anbau, Austausch der Heizung) vorgenommen werden. Bei größeren energetischen Maßnahmen empfiehlt es sich, einen neuen Ausweis zu erstellen, um den verbesserten Standard nachzuweisen und Fördervorteile zu sichern.

Ja, der Energieausweis ist in bestimmen Fällen sogar eine Voraussetzung für die Beantragung von Sanierungs- oder Modernisierungsförderungen. Besonders in Verbindung mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) profitieren Sie von zusätzlichen Fördermöglichkeiten für Einzelmaßnahmen.

Ein fehlender oder abgelaufener Energieausweis kann zu Bußgeldern führen und den Verkauf oder die Vermietung verzögern. Wir sorgen dafür, dass Sie schnell und unkompliziert einen aktuellen, rechtskonformen Ausweis erhalten, damit Sie alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen und Ihre Immobilie ohne Verzögerung vermarkten können.
Bei Gewerbeimmobilien haben Sie die freie Wahl zwischen einem Verbrauchsausweis und einem Bedarfsausweis. Bei einem Neubau ist ein Bedarfsausweis zu erstellen.
Zunächst vereinbaren wir einen Vor-Ort-Termin, bei dem wir alle relevanten Gebäudedaten, die Anlagentechnik und gegebenenfalls Verbrauchsdaten betrachten.