Energieausweis
Die Visitenkarte Ihrer Immobilie
Was ist ein Energieausweis?
Grundlage für Verkauf, Vermietung und Förderung
Gesetzliche Vorgaben auf einen Blick
Welcher Energieausweis für welche Wohnimmobilie gilt
Energieverbrauchsausweis
Der Energieverbrauchsausweis wird nach dem tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre berechnet. Er ist bei einer Bestandsimmobilie möglich
- mit fünf oder mehr Wohneinheiten
- mit weniger als fünf Wohneinheiten, welche nach dem 0.11.1977 gebaut wurde
- mit weniger als fünf Wohneinheiten, welche vor dem 01.11.1977 gebaut wurde und nachträglich mindestens nach der I. Wärmeschutzverordnung energetisch saniert worden ist
Energiebedarfsausweis
Der Energiebedarfsausweis wird durch eine Gebäudebilanzierung berechnet. Er ist notwendig bei einer Bestandsimmobilie
- mit weniger als fünf Wohneinheiten, welche vor dem 1.11.1977 gebaut wurde und noch nicht nach der I. Wärmeschutzverordnung energetisch saniert worden ist
- bei Neubauten
Gut vorbereitet zum Energieausweis
Welcher Energieausweis für welche Gewerbeimmobilie gilt
Eigentümer von Bestands-Gewerbeimmobilien haben die freie Wahl, ob sie sich einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis erstellen lassen. Bei einem Neubau ist der Bedarfsausweis verpflichtend.
Für einen Verbrauchsausweis benötigen Sie u.a.
- Heizkostenabrechnungen oder Energierechnungen der letzten drei Jahre
- Angaben zur Wohn- oder Nutzfläche
- Informationen zu eventuellen Leerständen, dem Baujahr der Heizungsanlage, Stromabrechnungen sowie aktuelle Gebäudefotos
Für einen Bedarfsausweis benötigen Sie u.a.
- Grundrisse oder Vermessungsunterlagen mit Angaben zu Gebäudegeometrie
- Informationen zu den energetischen Bauteilen
- Details zur Heizungsanlage sowie zur Warmwasserbereitung
Allgemeine Unterlagen für beide Ausweisarten
- Baujahr, Gebäudestandort, Gebäudetyp und Fotos des Gebäudes sowie ggf. modernisierter Bauteile
- Optional: Baubeschreibungen, Unterlagen zu Modernisierungen oder detaillierte Pläne zur genaueren Bewertung
- Bei Fragen zu den benötigten Unterlagen unterstützen wir Sie gerne persönlich.
Denken Sie einen Schritt weiter
Vom Energieausweis zum Förderkonzept
Ein Energieausweis ist meist nicht direkt förderfähig, bildet aber die Grundlage für viele weitere Fördermöglichkeiten. Ob individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) oder energetische Baubegleitung: Wir beraten Sie, wie Sie mit dem richtigen Konzept den maximalen Fördervorteil erzielen.
Vor-Ort-Termin
Wir betrachten alle relevanten Gebäudedaten, besichtigen Heizung, Fenster und Dämmung
Datenanalyse
Wir berechnen den Energiebedarf oder werten Ihre Verbrauchsdaten GEG-konform
Ausweis-Erstellung
Sie erhalten einen digitalen Energieausweis.
Sanierungsempfehlungen
Wir geben Ihnen konkrete Tipps zur energetischen Verbesserung und zeigen Fördermöglichkeiten auf.
Nachreichung und Betreuung
Bei Verkauf oder Vermietung unterstützen wir Sie bei der Vorlage und beantworten alle weiteren Fragen.
Welcher Energieausweis ist für mein Gebäude erforderlich?
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
Wie läuft die Erstellung eines Energieausweises ab?
Welche Unterlagen werden für einen Energieausweis benötigt?
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Kann ich mit dem Energieausweis auch Fördermittel beantragen?
Ja, der Energieausweis ist in bestimmen Fällen sogar eine Voraussetzung für die Beantragung von Sanierungs- oder Modernisierungsförderungen. Besonders in Verbindung mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) profitieren Sie von zusätzlichen Fördermöglichkeiten für Einzelmaßnahmen.